Am 01.06.2024 ist die Rechtsverordnung zur Einführung der PPR 2.0 in Kraft getreten. Ab dem 15.10.2024 sind Kliniken verpflichtet getrennt nach Kalendermonaten die PPR 2.0 Einstufungsergebnisse und die IST-Personalsituation an das InEK zu melden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der [Rechtsverordnung.](https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0001-0100/65-24.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Die Aktivität der Fachgesellschaft

Die Fachgesellschaft Profession Pflege e.V. hat mit einer Arbeitsgruppe eine Einstufungshilfe für den Bereich der Erwachsenen entwickelt und konsentiert - nutzen Sie die von uns entwickelte Einstufungshilfe, sie steht kostenfrei zur Verfügung.
In der Einstufungshilfe wurden die Inhalte der PPR 2.0 der Rechtsverordnung ohne Veränderung des Bedeutungsumfangs der gesetzlichen Vorgabe umformuliert, um Missinterpretationen zu verhindern.
Alle relevanten Informationen zur korrekten Einstufung nach den Zuordnungsregeln befinden sich in einem zusammenhängenden Dokument. Das Bedeutet die Informationen der Rechtsverordnung, welche zur Einstufung relevant sind, wurden zusammengeführt.

Eine korrekte PPR-Einstufung ist bedeutend!

Weder ein Up-Coding noch Down-Coding der PPR-Einstufung ist sinnvoll. Denn wird ein Up-Coding von den Facheinheiten durchgeführt ist zu erwarten, dass die Klinik künftig mit „Strafzahlungen“ zu rechnen hat. Ähnlich wie bei der PpUGV. Kommt es zu einem Down-Coding reicht das Pflegepersonal auf Station nicht aus, um die ermittelten Pflegebedarfe zu decken. Bereits vorhandene Qualitätsdefizite pflegerischer Arbeit werden zunehmen. Daher ist eine korrekte Interpretation und Auslegung der PPR 2.0 ebenso bedeutend wie eine gute Schulung der Mitarbeiter*innen.

Nutzen Sie unsere Einstufungshilfe zur Reduktion von Interpretationsspielräumen und Fehlkodierung durch Nichtbeachtung von Informationen.

  • Einstufungshilfe der PPR 2.0 E laut Rechtsverordnung vom 07.02.2024
  • Einstufungshilfe mit Änderungsnachverfolgen. Die Änderung bezieht sich auf die erste veröffentliche Einstufungshilfe.

 

Zur Einstufungshilfe OHNE Änderungsdokumentation

Zur Einstufungshilfe MIT Änderungsdokumentation