European Nursing care Pathways (ENP) ist eine standardisierte Pflegefachsprache, die Pflegende bei der Pflegeplanung und Dokumentation unterstützt. Die Entwicklung von ENP hat 1989 begonnen. Sie umfasst alle Elemente des Pflegeprozesses (Pflegediagnosen, Ziele und Interventionen [= Pflegemaßnahmen]), die für eine nachvollziehbare Pflegedokumentation erforderlich sind. Durch Auswahl der für den Patienten relevanten Sprachbausteine wird der individuelle pflegerische Behandlungspfad (= care pathway) für den jeweiligen Patienten generiert. Die Pflegefachsprache ist im Sinne einer Pflegeklassifikation sortiert und geordnet. Damit wird das Auffinden von Pflegediagnosen, -zielen und -maßnahmen erleichtert. Genauere Hintergründe zu ENP können Sie unter https://de.wikipedia.org/wiki/European_Nursing_Care_Pathways sowie in den wissenschaftlichen Hintergründen zu ENP nachlesen: https://www.recom.eu/files/recom/40-wissen/enp-entwicklung/ENP_Wissenschaftliche-Hintergründe_2022_DE.pdf

Neben den wissenschaftlichen Hintergründen zu ENP können Sie auch einiges über die Methoden der wissenschaftlichen Weiterentwicklung von ENP erfahren: https://www.recom.eu/files/recom/40-wissen/enp-entwicklung/ENP_Entwicklungshintergr%C3%BCnde_Grundlagen-und-Methoden_2022_DE.pdf


Um einen Eindruck über den quantitativen Umfang der kontinuierlichen Weiterentwicklungen zu geben, werden die in den vergangenen Jahren von ENP-Version 2.6 bis hin zur vorliegenden Version 3.0 erfolgten, tabellarisch zusammenfassend aufgezeigt. Der Umfang von ENP erklärt sich durch den sektorenübergreifenden Einsatz in allen Bereichen der Pflege.

Die Fachgesellschaft Profession Pflege e.V. konnte nun einen Vertrag mit der RECOM GmbH vereinbaren, der zusammenfassend Folgendes vorsieht:

Die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. selektiert für den Krankenhaussektor die zentralen erforderlichen ca. 1.000 Interventionskonzepte mit den entsprechenden Detailinterventionen und normativen Zeitwerten und stellt diese den Kliniken mit Aufnahme der OPS-Anträge kostenfrei zu Verfügung.

Die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. nimmt Weiterentwicklungswünsche im Rahmen des jährlichen Vorschlagsverfahrens durch die Anwender auf und harmonisiert diese mit den Entwicklern der Pflegeklassifikation ENP.

Die Vorarbeiten sind aktuell abgeschlossen und der Entwurf der an die BAss-Items geknüpften Interventionskonzepte befindet sich in der Validierung und Finalisierung. Die Inhalte werden ab dem 1. Oktober 2019 bei Aufnahme der OPS-Anträge zur Verfügung stehen.


Am 20.07.2019 wurden die ENP-Interventionskataloge und BAss-Verbindungen an das DIMDI übergeben. Die Pflegeterminologie zur Einbindung in elektronische Patientenakten steht somit zur Verfügung.
Wenn Vorabinformationen gewünscht werden, wenden Sie sich bitte an die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. unter info@pro-pflege.eu

>> Ein Beispiel

Jedem BAss-Item wird eine mögliche Liste von ENP-Interventionen zugeordnet, welche pflegefachlich zur Pflegeprozessdokumentation benötigt wird.

So werden z. B. dem BAss-Item 4.8 Essen können [rts_id: 5925 ; rts_schlüssel: #2.#16.@34 ] folgende ENP-Interventionen zugeordnet sein:

Kliniken, welche den BAss und ENP-Interventionen in einer elektronischen Patientenakte eingebunden haben, können entweder nur die Interventionskonzepte zur Pflegedokumentation nutzen oder auch die Detailinterventionen von ENP, welche eine handlungsleitende Pflegemaßnahmendokumentation ermöglichen und maßgeblich die Qualität und Kontinuität der pflegerischen Versorgung beeinflussen. Ein Beispiel dieser Detailinterventionen wird in der nachfolgenden Tabelle vorgestellt.

Wie in den OPS-Anträgen bereits erläutert, verfolgt die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. und der Bundesverband Pflegemanagement zwei zentrale Zielsetzungen:

  1. Förderung der Digitalisierung der Pflegeprozessdokumentation mit einer einheitlich genutzten Fachsprache, um künftig eine sinnvolle Personalbemessung und/oder Personaluntergrenzenfestlegung zu fördern. Eine sinnvolle elektronische Pflegeprozessdokumentation wird dazu beitragen, Qualität zu fördern und Dokumentationszeiten zu reduzieren.
  2. Abbildung eines hochaufwendigen und/oder spezifisch pflegetherapeutischen Leistungsgeschehens im künftigen Pflegeerlöskatalog mit der Zielsetzung, dass zeitintensive pflegetherapeutische Leistungen künftig bei Budgetverhandlungen, Personaluntergrenzen, Pflegepersonalquotienten Berücksichtigung finden können. Zudem wird das Ziel verfolgt, den PKMS abzulösen.