Pflegerisches Basisassessment (BAss)

Das standardisierte pflegerische Basisassessment (BAss) dient zur systematischen Pflegeanamneseerhebung als Startpunkt des Pflegeprozesses. Das BAss ist beim DIMDI als Terminologie Standard angemeldet und hat folgende OID zugeordnet bekommen:

• Registrierungskennziffer 1.2.276.0.76.5.517 nach DIN 66334:1996-9 und ISO/IEC 9834-1:2012

Das BAss kann einen entscheidenden Beitrag zur Digitalisierung der Pflegeprozessdokumentation und semantischen Interoperabilität beitragen.

Das BAss ist sektorenübergreifend einsetzbar und erfüllt die Kriterien der „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung des Prozesses und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV.02“. Zudem steht die Methode den Kliniken kostenfrei zu Verfügung.

Zielsetzung

In den Jahren 2014 bis 2016 wurde vom Deutschen Pflegerat (DPR) innerhalb des OPS-Vorschlagsverfahrens 2017 (OPS 1-776) die Umsetzung eines standardisierten pflegerischen Basis-Assessments für Erwachsene gefordert. Diese Überlegungen wurden von der Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. aufgegriffen. Ein standardisiertes Basis-Assessment bietet nicht nur wertvolle Informationen über Patientenzustände und Patientenbedürfnisse zur Ableitung des situations- und fallgerechten Pflegebedarfs, sondern kann zudem auf Basis der gewonnenen Informationen einen Mehrwert für die Pflegediagnostik und die pflegerische Entscheidungsfindung darstellen. Das BAss ist eine entscheidende Unterstützung der Pflegeprozessdokumentation zur Förderung der Patientensicherheit und pflegerischen Versorgungsqualität.

Die zentralen Zielsetzungen der „Fachgesellschaft Profession Pflege e. V.“ sind es zudem, das Pflegepersonal vor Doppeldokumentation zu entlasten und der Profession „Pflege“ „eine Stimme zu geben“. Dieses durch fundierte Nutzung der durch den Einsatz des BAss entstehenden Daten zur adäquaten Beurteilung des Pflegebedarfes der Pflegeempfänger. Dadurch wird eine sinnvolle Pflegepersonalbemessung basierend auf Kennziffern zur Arbeitsbelastung möglich.

Das BAss liefert durch den Einsatz in einer elektronischen Pflegeprozessdokumentation künftig wertvolle Informationen zur Steuerung des Pflegeprozesses und Personalressourcen in den Kliniken.

Ausgewählte Aspekte des pflegerischen Basis-Assessments (BAss)

Das BAss bietet dem Nutzer aufgrund seiner breiten Itemstruktur eine Vielzahl verschiedener Informationen, die ansonsten von der Pflegeperson gesondert auf unterschiedlichen Formularen und/oder Assessmenttools erhoben wurde. Hier entsteht heute noch vielerorts in den Kliniken eine Doppeldokumentation von gleichen/ähnlichen Sachverhalten über den Patientenzustand. Score-Werte international anerkannter Assessmentinstrumente können durch die Anwendung des BAss ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand über ein validiertes Mapping ausgeleitet und genutzt werden. Die Interraterreliabilität des Mappings zu den Assessmentinstrumenten ist geprüft worden und zeigte sehr gute Ergebnisse.

Vorteile des BAss im Überblick

Eine detailliertere Beschreibung zu den aufgeführten Vorteilen des BAss entnehmen sie der differenzierten Beschreibung http://www.pro-pflege.eu/bass/vorteile-der-bass-nutzung

  • Unterstützung der Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs
  • Unterstützung bei der Evaluation des Pflegeprozesses über die Zustandsveränderungen der Patientinnen/des Patienten
  • Unterstützt und vereinfacht das Entlassmanagement
  • Unterstützt den Kodierprozess des OPS 9-984 Pflegebedürftigkeit UND der U50.- bis U51.-
  • Triggert die Einstufung zu folgenden Assessmentinstrumenten
    • Barthel-Index (Mahoney & Barthel, 1965)
    • Erweiterter Barthel-Index (Prosiegel et al., 1996)
    • Die Module 1 bis 4 des „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), 2016). Auf diese Weise kann der poststationäre Versorgungsbedarf frühzeitig erkannt werden und wesentliche Aufgaben im Rahmen des Entlassungsmanagements sind bereits erledigt (Bensch, 2016).
    • Frührehabilitations-Barthel-Index (Schönle, 1996)
    • Braden-Skala zur Bestimmung des Dekubitusrisikos (Braden & Ayello, 2002)
    • Hendrich-Skala zur Bestimmung des Sturzrisikos (Heinze & Dassen, 2002; Heinze et al., 2006)

Aktuell befindet sich das BAss für Frühgeborene, Kleinkinder sowie Kinder und Jugendliche in der Entwicklung und wird zukünftig ebenfalls zur Verfügung stehen.

Die Struktur des BAss

Das BAss besteht aus 6 Modulen (siehe Abb. 1), welche die verschiedenen pflegerelevanten Aspekte berücksichtigen, welche für die Erfassung von Pflegebedürftigkeit bei Erwachsenen maßgeblich sind. Die aus den Modulen gewonnenen Informationen können zudem einen wichtigen Teilbeitrag zum pflegediagnostischen Prozess z. B. durch Triggerung von Pflegediagnosensystemen wie NANDA-I oder ENP und einer angemessenen Planung und Initiierung pflegerelevanter Interventionen leisten. Zum BAss stehen sowohl Mappings zu Interventionen als auch zu Pflegediagnosen der NANDA-I und ENP zur Verfügung.

Die Module I bis IV decken sich sowohl inhaltlich als auch in Hinblick auf die Abstufungen zur Ermittlung des item-spezifischen Punktwertes mit den Modulen 1 bis 4 des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) (Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), 2019). Für eine breitere Informationssammlung über die Patienten wurden die Module zusätzlich um weitere BAss-Items (z. B. „Sturzhistorie in den letzten 6 Monaten“ im Modul I „Mobilität“) ergänzt. Mithilfe der Module V („Risiken und Prävention“) und VI („Zustände mit Überwachungs-/Unterstützungsbedarf“) erhält der Anwender zusätzliche Informationen, die für eine optimale Gewinnung von pflegerelevanten Informationen über die Patienten und deren pflegerische Versorgung hilfreich sind. Diese Module werden in Hinblick auf den NBA nicht berücksichtigt. Sind aber gerade zur Risikobewertung sehr bedeutend.

Die Einschätzung der Patientin/des Patienten in den Modulen I bis IV mithilfe vierstufiger Skalen in Hinblick auf die Selbstständigkeit („selbstständig“, „überwiegend selbstständig“, „überwiegend unselbstständig“, „unselbstständig“ (Modul I und Modul II)), dem Vorhandensein kognitiver, sensorischer und/oder kommunikativer Einschränkungen („Fähigkeit vorhanden“, „Fähigkeit größtenteils vorhanden“, „Fähigkeit in geringem Maße vorhanden“, „Fähigkeit nicht vorhanden“ (Modul III)) und der Häufigkeit bestimmter Verhaltensweisen („kommt nicht oder selten vor“, „selten; max. 1 x wöchentlich“, „häufig; mehrmals wöchentlich“, „täglich“ (Modul IV)). Das Besondere am BAss ist, dass die Ausprägungen z. B. „überwiegend unselbstständig“ mit pflegefachlichen Einschätzungen hinterlegt ist und somit eine qualitative sowie quantitative Bewertung des Patientenzustandes möglich wird. Aktuell ist die Bass-Version 1.6 verfügbar. Diese Version wurde um die Definitionen der Einstufungskriterien erweitert. Jedem BAss-Item sind zwei Punktwerte hinterlegt. Zum einen ein BAss-Punktwert und zum anderen ein NBA-Punktwert in den Modulen I bis IV. Mit Hilfe der hinterlegten BAss- und NBA-Punktwerte kann zum einen der Pflegegrad analog des NBA angestoßen werden sowie eine gesamte Fallschwere über den BAss-Index ermittelt werden.

Zur ausführlichen Beschreibung

Die sechs Module des BAss.

Ergebnisbewertung & Auswertungsoptionen des BAss

Wie bereits erwähnt, ist es in einer Softwarelösung möglich, die jeweiligen Summenwerte automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. Abhängig davon, welche Punktewerte des BAss genutzt werden, können wertvolle Aussagen über den Patientenzustand und/oder die Arbeitsbelastung einer Facheinheit bezogen auf die durchschnittliche Fallschwere der Patienten genutzt werden. Nachfolgend werden einige Auswertungsüberlegungen vorgestellt.

Folgende Auswertungsoptionen des BAss sind definiert:

a) Patientenbezogene Auswertungen

  • Bestimmung des poststationären Versorgungsbedarfes & voraussichtlicher Pflegegrad
  • NBA-Punktwertverlauf des Pflegeempfängers im Verlauf zur Evaluation des Pflegeprozesses
  • BAss-Punktwerte des Pflegeempfängers zur Bewertung des Outcomes

b) Fachabteilungs- oder klinikbezogene Auswertungen

  • BAss-Nursing-Case-Index zur Darstellung der durchschnittlichen pflegerischen Fallschwere einer Facheinheit
  • Nutzung der Fallschwereeinstufung zum Management der Bettenbelegung
  • Nutzung der NBA-Einstufungsbewertung zur Bewertung der fachabteilungsbezogenen Arbeitsschwerpunkte

In der ausführlichen Beschreibung sind die verschiedenen Auswertungsmöglichkeiten des BAss beschrieben. Diese können wertvolle Unterstützung bei der Pflegepersonalbemessung, Pflegebedarfsdarstellung sowie Pflegeprozessevaluation bieten.

Das BAss kann gerade in Verbindung mit den ENP-Interventionen eine solide Datengrundlage für künftige Pflegepersonalbemessungssysteme sein.

Änderungen zum BAss 1.7