Stellungnahmen

Personaluntergrenzen: differenzierte Debatte erforderlich!

Am 6. April 2017 sind im Bundeskabinett die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen beschlossen worden. Der Gesetzesentwurf wurde am 17. Mai 2017 in einer öffentlichen Anhörung zum Gesundheitsausschuss diskutiert und liegt dem Bundesrat zur Zustimmung vor. Hierzu bezieht die Fachgesellschaft Profession Pflege Stellung.

Das „Ausblenden“ pflegespezifischer Sichtweisen bei der Pflegepersonaluntergrenzen-Debatte wird auch in dem vorgelegten Fachgutachten von Professor Dr. Jonas Schreyögg et al. deutlich, welches die Frage nach sinnvollen Pflegepersonaluntergrenzen und pflegesensitiven Bereichen beantworten sollte. Das Gutachten wurde vom BMG in 2016 in Auftrag gegeben und steht trotz massiver Kritik z. B. von Seiten des InEK und der Fachgesellschaft Profession Pflege zur Diskussion. In diesem Zusammenhang drohen nun massive Risiken für Patienten sowie eine weitere Belastung der Pflege in einigen Bereichen.

Warum Risiken mit der aktuellen Diskussionsgrundlage verbunden sind, können Sie zum einen der öffentlichen Anhörung vom 17. Mai 2017 entnehmen. Darüber hinaus gibt die schriftliche Stellungnahme zur Anhörung der Fachgesellschaft Profession Pflege e.V. genauere Aufschlüsse.

Hier finden Sie außerdem mehr Informationen zu der Kritik am Gutachten.

Kritikpunkte zum Gutachten (Schreyögg & Milstein, 2016) zu den Pflegepersonaluntergrenzen

Die Hauptkritikpunkte sind:

  • Zur Ermittlung der Pflegepersonaluntergrenzen wurden unzuverlässige Daten bezogen auf die pflegerische Ausstattung der Fachstationen genutzt (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), 2017).
  • Die Risikoadjustierung berücksichtigt keine wirklichen pflegerischen Belastungsfaktoren. Es ist bekannt, dass die medizinische Fallschwere die pflegerische Fallschwere nicht adäquat abbilden kann.
  • Die ausgewählten „pflegesensitiven Qualitätsindikatoren“ werden sehr wahrscheinlich durch deutliche Katalogeffekte stark beeinflusst. Zudem ist die Pflegesensitivität zu hinterfragen.

Das InEK kommt im Rahmen der Bewertung des Gutachtens zu dem Schluss: „Die vorliegende Arbeit weist eine Vielzahl objektiver methodischer Mängel auf, die oft bereits für sich allein, sicher aber in ihrer Kombination, die Kernaussage der Analyse vollständig in Frage stellen.“ (InEK 2017, S. 12)

Was empfiehlt die Fachgesellschaft?

Wir benötigen einen breiten fachlichen Diskurs und Mitentscheidungsrechte bei der Festlegung adäquater Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus. Dringend sind die aktuellen Missstände in der pflegerischen Versorgung bei der Festlegung der Pflegepersonaluntergrenzen mitzuberücksichtigen.

Pflegepersonaluntergrenzen, ohne einen gezielten monetären Anreiz für Kliniken, „beste Besetzungen“ zu realisieren und das pflegerische Leistungsgeschehen evidenzbasiert auszurichten, darf es nicht geben! Dies könnte z. B. über Qualitätsvereinbarungen realisiert werden.

Das Risiko, dass sich die 75 % der Kliniken, welche über der Pflegepersonaluntergrenze Personal vorhalten, an der Untergrenze der aktuell am „schlechtesten“ besetzten Kliniken orientieren, ist viel zu groß und würde in der breiten Masse eine deutliche Verschlechterung der Personalsituation in der Pflege und damit auch der Patientensicherheit bedeuten. Neben der Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen sind zwingend Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe zu vereinbaren, da offene Stellen aktuell nicht besetzt werden können.

Maßnahmen für eine nachhaltige Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Krankenhaus sind dringend einzuleiten.

Lesen Sie hier mehr über die Empfehlungen der Fachgesellschaft.

Die Fachgesellschaft Profession Pflege empfiehlt multidimensionale Ansätze zur Verbesserung der Arbeitssituation Pflegender und der pflegerischen Versorgungsqualität. Nur so kann aus unserer Sicht eine nachhaltige pflegerische Versorgung in Deutschland sichergestellt werden. Die zentralen Kernbereiche für Maßnahmen sind:

1. Sicherstellung einer evidenzbasierten pflegerischen Versorgung in deutschen Kliniken

Zahlreiche Maßnahmen sind zur Erreichung dieser Zielsetzung erforderlich. Hierzu zählen z. B. die Etablierung des pflegediagnostischen Prozesses bei vulnerablen Patientengruppen, die massive Förderung und Entwicklung von pflegerischen Leitlinien, sowie deren verpflichtende Umsetzung und Etablierung von pflegerischer Versorgungsforschung. Eine zentrale Voraussetzung zur Erreichung dieser Zielsetzung ist die Schaffung von Strukturen, welche es in Kliniken erlaubt, exzellent ausgebildetes Pflegepersonen mit akademischem Ausbildungshintergrund am „point of care“ mit Forschungsauftrag und Freiräumen zur Weiterentwicklung eines evidenzbasierten pflegerischen Leistungsangebotes zu etablieren.

2. Förderung der Attraktivität der Pflegeberufe

Auch hier kann ein Maßnahmenset positive Effekte bewirken. Die zusätzliche Etablierung von Karrieresprüngen und besseren Gehaltsstrukturen für akademisiertes Pflegepersonal am „point of care“ zählen hier ebenso dazu, wie weitere gezielte Substitutionen aktuell ärztlicher Leistungen mit eigener Entscheidungsfreiheit, Autonomie und Verordnungskompetenz z. B. im Bereich Diabetesmanagement, Wundversorgung und Heilhilfsmittelverordnungen. Pflegerische Fallkonferenzen, Pflegevisiten und die Umsetzung des pflegediagnostischen Prozesses mit der Folge eines veränderten pflegerischen Leistungsangebotes mit deutlich stärkeren pflegetherapeutischen Elementen wird nicht nur die Attraktivität fördern und die Berufszufriedenheit stärken, sondern es ist davon auszugehen, dass der größte Benefit dem Patienten zugutekommt und die pflegerische Versorgungsqualität massiv zunimmt. Die gesellschaftliche Bedeutung der Pflegeberufe kann neue Wertschöpfung entfalten. Auch die verbesserten Ausbildungsmöglichkeiten können einen Beitrag leisten.

3. Aufbau eines aussagefähigen Kennziffernsystems

Nach dem Motto „der Wert der Pflege muss sichtbar werden“ sind pflegesensitive Outcome-Indikatoren sowie aussagekräftige Belastungskennziffern zu etablieren. Eine flächendeckende Nachweispflicht der Kliniken bezüglich der Kennziffer „Nurse-to-patient-Ratios“ für die drei Schichten ist fachbereichsbezogen durch die Kliniken auszuweisen. Diese Daten sind durch die Dienstplanungssysteme in den Kliniken leicht zu ermitteln. Eine weitere wichtige Belastungskennziffer zur Fallschwere könnte z. B. über das pflegerische Basis-Assessment (BAss) abgebildet werden. In Verbindung mit der Entwicklung und Etablierung von pflegesensitiven Outcome-Indikatoren ermöglicht die pflegerische Fallschwere über das BAss nicht nur Aussagen über die Arbeitsbelastung, sondern bietet auch eine gute Möglichkeit der Risikoadjustierung im Kontext der Outcomebewertung.

4. Steigerung der Erlösrelevanz pflegerischer Leistungen im G-DRG-System

Durch den Einsatz von standardisierten Pflegediagnosen und Maßnahmen bei z. B. vulnerablen Patientengruppen, kann auf Basis dieser Datengrundlage die Erlösrelevanz pflegerischer Leistungen im G-DRG-System weiter gestärkt werden. Entweder entsprechend der Logik der NRGs, wie dieses von der Fachgesellschaft vorgeschlagen wurde, oder durch die Etablierung weiterer OPS-Schlüssel oder einzelner ICD-10 im Sinne von aufwandserklärenden Pflegediagnosen.

Wie ist Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit.

Sie haben die Gelegenheit, auf folgenden Veranstaltungen mehr zum Thema Pflegepersonaluntergrenzen zu erfahren:

Hauptstadtkongress am 21. Juni im Citycube Berlin, die Mitglieder der Fachgesellschaft sind am Stand des Bundesverbandes Pflegemanagement zu finden.

  • „Professionelle Pflege ist kein Limbo-Tanz“. Donnerstag, 21. Juni 2017, von 13:00–13:45 Uhr, Treffpunkt Pflege, Standnummer 12
  • Vortrag im Raum A5 von 14.30–16.00 Uhr: „Gesetzliche Personalvorgaben im Krankenhaus – ausreichend oder zu kurz gedacht?“

Ebenso findet eine Diskussionsrunde vom Bundesverband Pflegemanagement zum Thema Personaluntergrenzen in der Pflege am 31. Juli 2017 in Berlin statt.

Alle Themen

Politische Ränkespiele bis zuletzt! - Lesen Sie warum die PPR 2.0 gerettet werden muss….

Zuerst ein Antrag von Bayern im Gesundheitsausschuss des Bundesrates zur Blockierung der PPR 2.0 Einführung und dann ein „scheinbar“ vernichtendes Urteil des Normenkontrollrates über die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) - Warum die PPR 2.0 trotzdem gerettet werden muss!