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Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 Lesen Sie, warum eine Weiterentwicklung sinnvoll ist…
Vor Einführung der PPR 2.0 ist laut § 137 k ein Pretest zur Erprobung der Pflegepersonalregelung 2.0 für Erwachsene und Kinder vorgesehen. Dieser Pretest ist nun erfolgreich durchgeführt worden. Der Abschlussbericht kann auf der Internetseite des BMG abgeladen werden. (Abschlussbericht KPMG)
Es ist angedacht, dass die PPR 2.0 über einen ermittelten „Erfüllungsgrad“ künftig die Pflegepersonalstellen im Krankenhaus steuern. Der „Erfüllungsgrad“ setzt die IST-Personalbesetzung also das Personal, welches auf einer Station/Klinik arbeitet ins Verhältnis zu der SOLL-Personalbesetzung, welche aus der Personalbemessung mittels PPR ermittelt wurde. Auf Basis der Daten der Kliniken, die am Pretest teilgenommen haben, wurde der „Erfüllungsgrad“ der durch die PPR 2.0 ermittelten Personalstellen in Bezug auf das tatsächlich vorhandene und anerkannte Pflegepersonal ermittelt. Die zusammenfassenden Ergebnisse des Pretests werden in der Tabelle dargestellt.
Erfüllungsgrad je Anwenderbereich |
Mittelwert |
Median |
Erwachsenen-PPR 2.0 (verpflichtet) |
82,8% |
72,7% |
Erwachsenen-PPR 2.0 (freiwillig) |
78,8% |
72,4% |
Kinder-PPR 2.0 (verpflichtet) |
91,7% |
79,5% |
Kinder-PPR 2.0 (freiwillig) |
89,2% |
74,0% |
Tabelle 1: Abbildung: Errechneter Erfüllungsgrad. Quelle: KMPG-Bericht 2023
Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass die PPR-Methode bei den Erwachsenen und den Kindern differiert. In der Ausschreibung zur Weiterentwicklung der PPR 2.0 wurde z.B. eine Harmonisierung zwischen der PPR 2.0 Erwachsenen und Kinder gefordert. Eine sinnvolle Forderung, um eine gerechte und vergleichbare Personalbemessungsgrundlage zu schaffen.
Im Bericht werden auch zahlreiche inhaltliche Verbesserungspotenziale der aktuellen PPR 2.0 sichtbar. Hier einige Zitate aus dem KPMG-Bericht. „Eine weitere Ausarbeitung der PPR 2.0 in fachspezifischen Bereichen sei wünschenswert“; „Auch klare Definitionen von Wortlauten wie „häufig“ und „aufwendig“ oder „Toilettentraining“ und „Kontinenztraining“ seien notwendig, da diese von Pflegekräften unterschiedlich interpretiert werden könnten, was zu falschen Einstufungen der Patienten und Patientinnen führt.“ (KPMG, S. 60) „Weiterhin wurde von den Teilnehmenden der Fokusgruppen kritisch angemerkt, dass die Qualität der erhobenen PPR 2.0-Daten vom verwendeten Dokumentationssystem und dem Digitalisierungsgrad des Krankenhauses abhängt, was folglich eine bundeseinheitliche Einführung hemmen könnte.“ (KPMG, S. 60).
Im Bericht wurde auch der Zeitaufwand für die PPR 2.0 Einstufung ermittelt. Auch hier könnte sich eine kritische Diskussion unter den Entscheidern ergeben. Bei den Erwachsenen gab die Mehrheit der Befragten Mitarbeiter*innen an, dass die Einstufungszeit pro Patienten ca. 1-5 Minuten dauerte. Bei den Kindern hat die Mehrheit der Befragten 6-10 Minuten angegeben (KPMG, 2023)
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass in den Kliniken im Pretest meist eine Doppelerhebung stattgefunden hat, da die Dokumentationssysteme für den Test nicht umgestellt wurden. Ebenso ist zu erwarten, dass künftig ein Lerneffekt der Methode wie auch damals beim PKMS dazu führt, dass Einstufungen schneller umzusetzen sind. Zudem ist davon auszugehen, dass künftig die PPR-Einstufung automatisiert aus der Regeldokumentation einer elektronischen Patientenakte basieren auf einer einheitlich genutzten Standards-Pflegte-Terminologie basiert. So zumindest die Forderung in den Ausschreibungstexten der Selbstverwaltung zur Weiterentwicklung der PPR 2.0.
In einem Ideen-Workshop am 5.10.2023 zur Weiterentwicklung der PPR 2.0 unter Leitung von Fr. Dr. Pia Wieteck wurde deutlich, dass die im Pretest formulierten Kritikpunkte in Verbesserungen überführbar sind. Weitere Informationen zu dem Ideen-Workshop finden auf folgender Seite
Die von den Selbstverwaltungspartnern formulierten Anforderungen zur Weiterentwicklung der PPR 2.0 sind zielführend und sollte zeitnah umgesetzt werden. Pflegende sind aufgefordert sich aktiv an der Weiterentwicklung zu beteiligen und für eine korrekte Einstufung der PPR 2.0 zu sorgen.
Mit einer sinnvollen Weiterentwicklung und Digitalisierung der PPR 2.0 sind langfristig positive Auswirkungen auf den Pflegeberuf zu erwarten. Die Rechtsverordnung zur Einführung der PPR 2.0 liegt aktuell bei der Selbstverwaltung vor und am 29.11.2023 gab es diesbezüglich eine Anhörung.