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Hauptstadtkongress 2019 - Wir meinen das ernst!
Bereits zu Beginn des Hauptstadtkongresses wurde angemerkt, dass der Begriff Pflege während der Veranstaltung oftmals fallen würde. Die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V., auf dem Kongress vertreten durch die erste und zweite Vorsitzenden Andrea Albrecht und Dr. Pia Wieteck, den stellvertretenden Vorsitzenden Andreas Braselmann und Marco Czinzoll hatte die Möglichkeit, durch die Teilnahme an mehreren Gesprächsrunden ihre Positionen zu vertreten und die bestehenden Risiken durch die Umsetzung des PpSG (Pflegepersonalstärkungsgesetz) aufzuzeigen. Die zusammenfassenden Diskussionsergebnisse zeigen, dass wenn Politik nicht an mehreren Punkten nachsteuert, das Gesetz zwar gut gemeint war, aber schlecht gemacht ist und weder Pflege eine Entlastung erfahren wird, noch die Qualität und Patientensicherheit gefördert wird.
Grundtenor eines Gesundheitspolitischen Slots „DRGs ohne Pflege – ist das der richtige Weg“ war die weiterhin bestehende Unsicherheit, wie sich Pflege ab dem nächsten Jahr darstellt. Wie unterschiedlich die Positionen der Selbstverwaltung aktuell noch sind, zeigte sich in einem „Duell“ zwischen Georg Baum, Geschäftsführer der DKG, der den Ausstieg aus den DRG’s begrüßte und Wulf-Dietrich Leber vom GKV-Spitzenverband, der seinerseits den „Pflexit“ (in Anlehnung an den Ausstieg der Pflege aus dem G-DRG-System) in einer Dimension mit dem Brexit sah. Großen Zuspruch erhielt in dieser Runde die im Publikum sitzende Ehrenpräsidentin des Deutschen Pflegerates, Marie-Luise Müller, die in einem Statement den Ausstieg der Pflege aus den DRG’s als „schlimmsten“ und „historischen Fehler“ seit der Abschaffung der PPR bezeichnete. Die in der Diskussion zwischen Baum und Leber gestellte Frage, ob der PKMS abgeschafft werden soll, beantwortete Hedwig-Francois Kettner vom Aktionsbündnis Patientensicherheit im Gespräch mit dem Vorstand der Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. wie folgt: „PKMS abschaffen ist in Ordnung, wenn es etwas Besseres zur Ablösung dessen gibt.“ Das Fehlen jedweder Pflegeindikatoren zur Darstellung des hohen Pflegeaufwandes, welcher sich im Pflegerlöskatalog zeigen könnte, kommentierte Frau Kettner sei „Kamikaze.“
In der Pressemeldung des Hauptstadtkongresses heißt es zu dieser stimmungsgeladenen Session:
„Die Herausnahme der Pflege aus dem Fallpauschalensystem könnte zu einem Bumerang im Hinblick auf Kosten und Qualität werden, wie sich in einer von dreihundert Teilnehmern besuchten Kongresssession zeigte. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, wies darauf hin, dass bisher völlig unklar sei, was „Pflege am Bett“ bedeute – was also künftig der Fallpauschale zuzurechnen wäre und was der Pflege. Andrea Lemke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats, erklärte, dass ein verbessertes Fallpauschalensystem, das die Pflege angemessen einbeziehe, der jetzt vorgesehenen Herausnahme vorzuziehen sei und zeigte sich in diesem Punkte mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft einig.“ (Quelle: Pressemeldung vom 23.05.2019)
Deutlich wurde an vielen Stellen insgesamt, dass Pflege dringend gut im Pflegeerlöskatalog abgebildet werden muss. Die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. und der Bundesverband Pflegemanagement hat zwei Anträge zu zwei neuen OPS-Schlüsseln eingereicht. Verbunden mit diesen beiden OPS-Kodes sind zwei Instrumente, welche künftig als Standard in der Pflegeprozessdokumentation zum Einsatz in den Kliniken kostenfrei zur Verfügung stehen. Einerseits das Basis-Assessment (BAss) und andererseits einen Katalog mit ca. 1.000 Pflegeleistungen mit normativen Zeitwerten, die dem ENP-Katalog entnommen sind. Einen entsprechenden Nutzungsvertrag hat die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. mit der RECOM GmbH abgeschlossen. Mit diesem Schritt wird dem Impuls, Pflege digital zu dokumentieren, ein erheblicher Anschub gegeben. Gleichzeitig profitieren die Anwender des Systems von den, inzwischen Jahrzehnte langen, Entwicklungen und Erfahrungen der Instrumente.
Nur so können einige Fehlanreize im PpSG reduziert werden. Auch eine am tatsächlichen Pflegebedarf orientierte Personalbemessung oder sinnvolle Personaluntergrenzen können sonst nicht erreicht werden. Durch die Abbildung des Pflegebedarfes mit einer einheitlichen standardisierten Pflegefachsprache, so wie dieses in den beiden OPS-Anträgen vorgesehen ist, würden zudem durch das PpSG möglicherweise verloren gehen. Denn jeder in der Szene weiß, dass die Anreize der letzten Jahre in die Pflegedokumentation zu investieren stark durch die OPS-Codes getriggert waren.
In zwei Vorträgen stellte Dr. Pia Wieteck die beim DIMIDI eingereichten OPS-Schlüssel aus unterschiedlichen Perspektiven vor.
Im Vortrag „PpSG: Gut gemeint, aber schlecht gemacht – was kommt auf uns zu?“ wurden die Risiken, welche auf die Kliniken und Pflege zukommen, vorgestellt. Diese deckten sich überwiegend mit den Bedenken aus der Diskussionsrunde. Es wurde aufgezeigt, wie die beiden OPS-Anträge die bestehenden Fehlanreize des Gesetzes minimieren können. Durch eine einheitliche Abbildung des Pflegebedürfnisses (Patientenzustand) und des Pflegebedarfes (Pflegeleistungen) werden darüber hinaus die Grundlagen für eine sinnvolle Pflegepersonalbemessung und/oder Personaluntergrenzensteuerung geschaffen. Im Vortrag wurden an die Politik folgende Empfehlungen ausgesprochen, um die Fehlanreize zu minimieren:
- Ausweisung der Pflegebudgets in den Rumpf-DRGs mit einer Zweckbindung, damit soll verhindert werden, dass wertvolle Stabstellen in der Pflegedirektion abgebaut werden
- Aufnahme der beiden durch die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. und den Bundesverband Pflegemanagement e. V. eingereichten OPS-Kodes
- Einführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Situationen, welche ausschließlich das Ziel haben, innerhalb der Rumpf-DRG Personalkosten einzusparen und dieses zu Lasten der Pflege am Bett und der Patientensicherheit.
Im zweiten Vortrag „Dashboards und digitale Tools für Pflegepersonal und Management: Prozesse transparent machen und optimieren“ wurde ebenfalls aufgezeigt, welche Bedeutung die beiden OPS-Codes im Kontext der Digitalisierung haben können. Denn eines ist klar: Ohne eine Fachsprache, welche einheitlich in den Patientenakten genutzt wird, können sich die erhofften Nutzeneffekte einer elektronischen Akte nicht entfalten. Besonders charmant ist, dass die eingereichten und kostenfrei durch die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. zur Verfügung gestellten Instrumente auch sektorenübergreifend funktionieren könnten.
Pflegequalität, Patientensicherheit und Arbeitszufriedenheit der Pflegenden können nur durch eine sinnvolle Pflegeprozesssteuerung, einer Reduktion der Arbeitsbelastung und einer inhaltlichen Neuausrichtung pflegerischer Arbeit (Einsatz vermehrter aktivierend-pflegetherapeutischer Konzepte, Pflegediagnostik, Maßnahmen der Patientenedukation sowie dem Abbau von Dilemma-Situationen erreicht werden. Dilemma-Situationen für Pflegende entstehen z. B. dadurch, dass Pflegeleistungen welche, Patienten benötigen würden, nicht erfüllt werden können.)
Die Ausblendung der pflegerischen Qualitätsentwicklung in der aktuellen Gesetzgebung ist ein maßgeblicher Fehler, der dringend korrigiert werden muss.
Wie bereits erwähnt haben die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. und der Bundesverband Pflegemanagement e. V. im zweiten Jahr zwei OPS-Anträge beim DIMDI beantragt und stellen die dafür erforderlichen Instrumente, den BAss (Basisassessment) und ENP-Interventionen zur Abbildung des Pflegeprozesses, zur Verfügung.
Die Fachgesellschaft Profession Pflege e. V. möchte mit diesem Schritt noch einmal verdeutlichen, dass es einzig um die Sicherung und Schaffung von Grundlagen für eine qualitativ gute Pflege zugunsten der Patienten und andererseits um die Voraussetzungen für eine einfache, digitale Dokumentation für die Pflegenden mit dem Nebeneffekt einer systemrelevanten Abbildung pflegerischer Leistungen geht. „Wir blicken nach vorne, mit einem innovativen und dennoch qualifizierten System“, so die Vorsitzende der Fachgesellschaft Profession Pflege, Andrea Albrecht.
Links zu den OPS-Anträgen auf der Internetseite der Fachgesellschaft Profession Pflege e. V.
Anlage zum Antrag: 1-776 Standardisiertes pflegerisches Basisassessment
Alle Informationen zum BAss können Sie hier downloaden:
http://www.pro-pflege.eu/bass/allgemeine-informationen
Anlage zum Antrag 9-21 Multimodale interdisziplinäre Komplexbehandlung für die Akutpflege
Alle Informationen zu den ENP-Interventionen können sie hier einsehen: